
Städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
Alter Leipziger Bahnhof
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Auf dieser Seite finden Sie die Unterlagen zum Städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb Alter Leipziger Bahnhof der Landeshauptstadt Dresden. Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger städtebaulich-freiräumlicher Realisierungswettbewerb für Stadtplaner/-innen und/oder Architekt/-innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/-innen ausgelobt.
Eine Registrierung zur Teilnahme am Verfahren ist nicht erforderlich. Die fristgerechte und anonyme Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags ist ausreichend.
Am 22.05.2023 wurde die Auslobung mit Anlagen auf dieser Seite eingestellt.
Rückfragen können bis zum 12.06.2023 schriftlich per E-Mail an die Adresse wtb-alb@urbaneprojekte.de gesendet werden. Die Rückfragen werden am Ende dieser Seite fortlaufend beantwortet.
Zum Projekt
Das Areal am „Alten Leipziger Bahnhof“ ist eines der großen innerstädtischen Entwicklungsgebiete der Landeshauptstadt Dresden. Es befindet sich im Stadtteil Leipziger Vorstadt in Nachbarschaft zum Bahnhof Dresden-Neustadt und weist eine Größe von etwa 27 ha auf.
Der namensgebende und noch in wesentlichen Teilen erhaltene Leipziger Bahnhof wurde 1839 als Endpunkt der ersten deutschen Ferneisenbahnlinie Leipzig–Dresden errichtet. Begünstigt durch den Bahnanschluss siedelten sich in seiner Umgebung die Steingutfabrik Villeroy & Boch, der alte „Central-Schlachthof“ und weitere Betriebe an und gaben dem Gebiet eine gewerbliche Prägung. Trotz erheblicher Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurden diese Nutzungen auch in der DDR fortgeführt. Der Bahnhof wurde als Güterbahnhof weiterbetrieben. Nach Abriss der Steingutfabrik 1995 und Stilllegung des Bahnhofs 2005 stellt sich das Wettbewerbsgebiet am denkmalgeschützten Alten Leipziger Bahnhof heute als gewerblich genutztes Areal mit einem großen Brachflächenanteil insbesondere im mittleren Bereich dar.

Blick auf den Alten Leipziger Bahnhof © Landeshauptstadt Dresden

Kooperative Quartiersentwicklung © Landeshauptstadt Dresden

Blick auf den nördlichen Bereich © Landeshauptstadt Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden hat für die Entwicklung des Gebietes mit der „Kooperativen Quartiersentwicklung Alter Leipziger Bahnhof“ einen für sie in dieser Form neuen Weg eingeschlagen. Unter dem Motto CGemeinwohlorientiert, kooperativ entwickeln“ hat sie 2022 einen umfangreichen Partizipationsprozess gestartet, in dessen Mittelpunkt ein dialoghaftes Beteiligungsformat mit unterschiedlichen Akteursgruppen zur künftigen Ausrichtung der Gebietsentwicklung steht. Im Rahmen des Prozesses wurden in intensiven Diskussionen die Ziele und Inhalte für konkrete städtebauliche und freiraumplanerische Entwürfe erarbeitet, die in dem hier ausgelobten zweiphasigen Wettbewerb entwickelt werden sollen.
Der kooperative Charakter des Beteiligungsprozesses soll im Rahmen einer „Gläsernen Werkstatt“ in der zweiten Wettbewerbsphase weitergeführt werden. Das Ergebnis des Wettbewerbs soll anschließend, nach einer weiteren Bearbeitung zum Rahmenplan, als planerische Grundlage für die nachfolgende konkrete Bebauungsplanung dienen.
Stand:
22.05.2023
Auslobung
Anlagen
- A01 Digitale Plangrundlage (zip)
- A02 Berechnungsformblatt Phase 1 (xlsx)
- A03 Formblatt Verfassererklärung Phase 1 (docx)
- A04 Fotos Standort und Umgebung (pdf)
- A05 Denkmalsachgesamtheit Alter Leipziger Bahnhof (pdf)
- A06 Baumbestand (pdf)
- A07 Artenschutzuntersuchung (pdf)
- A08 Klimafunktionskarte (pdf)
- A09 Dokumentationspapier Beteiligungsprozess „Kooperative Quartiersentwicklung Alter Leipziger Bahnhof“
- A10 Gestaltungsleitlinie für Architektur und Stadtraum in Dresden (pdf)
- A11 Konzept „Bahnhof der Erinnerung“ (pdf)
- A12 Ergebnisse Kinder- und Jugenbeteiligung (pdf)
- A13 Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung (pdf)
Stand:
08.06.2023
Rückfragen
Frage
Ist die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen für die federführenden Architekt*innen bzw. Stadtplaner*innen zwingend?
Antwort
Ja. Teilnahmeberechtigt sind Planungsteams aus Stadtplaner/-innen und Architekt/-innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/-innen. Die Stadtplaner/-innen und Architekt/-innen sind im Team federführend.
Frage
Ist es möglich, Büros, die bei einem Wettbewerb in vergleichbarer Größe (>20 000qm) und Art einen Preis bekommen haben, zuzulassen? So würde die Anforderung, dass die Leistungsphasen 1–2 des Städtebaulichen Entwurfes gem. Merkblatt Nr. 51, Architektenkammer Baden-Württemberg erbracht worden sind, entfallen und eine größere Gruppen an Architekten mit herausragenden Fähigkeiten im Städtebauliche Entwurf angesprochen werden.
Antwort
Ja, dies ist möglich. Wenn Teilnehmende die erfolgreiche Teilnahme an einem städtebaulichen Wettbewerb in vergleichbarer Größe: mind. 20.000 m2 bearbeitete Fläche, nachweisen können, erfüllen sie beide Teilnahmevoraussetzungen unter Kap. 1.6.1 der Auslobung, 2. und 3. Anstrich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist nur dann gegeben, wenn ein Preis oder eine Anerkennung/ein Ankauf errungen wurden.
Frage
In der Eigenerklärung zu den Teilnahmevoraussetzungen muss der/die federführende Verfasser*in u.a. erklären
• die Bearbeitung eines städtebaulichen Projektes in vergleichbarer Größe (mind. 20.000 m2 bearbeitete Fläche) durchgeführt zu haben,
• die Bearbeitung eines vergleichbaren Leistungsbildes (Leistungsphasen 1-2 des Städtebaulichen Entwurfes gem. Merkblatt Nr. 51, Architektenkammer Baden-Württemberg oder vergleichbare städtebauliche Leistungen) erbracht zu haben.
Ist zu Spiegelstrich 1 die erfolgreiche, d.h. mit einem Preis bzw. Ankauf dotierte Teilnahme an städtebaulichen Wettbewerben entsprechender Größe als Referenz ausreichend?
Antwort
Siehe oben. Ja, darüber hinaus erfüllt die erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme (Preis oder Anerkennung/Ankauf) auch die Teilnahmevoraussetzung zu Spiegelstrich 2 (entspr. Kap. 1.6.1 der Auslobung, 3. Anstrich).
Frage
Als Teilnahmevoraussetzung werden neben der Berufshaftpflichtversicherung noch zwei weitere Punkte benannt:
• Eigenerklärung über die Bearbeitung eines städtebaulichen Projektes in vergleichbarer Größe: mind. 20.000 m2 bearbeitete Fläche.
Werden hier auch mit dem 1. oder 3. Preis ausgezeichnete Wettbewerbe anerkannt?
• Eigenerklärung über die Bearbeitung eines vergleichbaren Leistungsbildes: Die Leistungsphasen 1–2 des Städtebaulichen Entwurfes gem. Merkblatt Nr. 51, Architektenkammer Baden-Württemberg oder vergleichbare städtebauliche Leistungen wurden bearbeitet.)
Wird hier eine abgeschlossene Machbarkeitsstudie mit Funktionsplanung anerkannt?
Antwort
Siehe oben. Ja. Da die erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme (Preis oder Anerkennung/Ankauf) auch die Teilnahmevoraussetzung zu Spiegelstrich 2 (entspr. Kap. 1.6.1 der Auslobung, 3. Anstrich) erfüllt, erübrigt sich die Frage nach der Machbarkeitsstudie.
Frage
Auszug Auslobung: „Eigenerklärung über die Bearbeitung eines vergleichbaren Leistungsbildes: Die Leistungsphasen 1-2 des Städtebaulichen Entwurfes gem. Merkblatt Nr. 51, Architektenkammer Baden-Württemberg oder vergleichbare städtebauliche Leistungen wurden bearbeitet.“
Kann das Leistungsbild auch durch die Bearbeitung eines entsprechenden Wettbewerbs (1. Preis ohne weitere Beauftragung) nachgewiesen werden?
Antwort
Siehe oben. Ja.
Stand: 08.06.2023
Auftraggeber:
Landeshauptstadt Dresden
Partner:
StadtLabor, Leipzig
Durchführung des Wettbewerbs:
2023–2024
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